Schweiz – Ständemehr demokratisch?
Als Nachtrag zum vorangehenden Artikel kann man sich überlegen, wie wohl das
Ständemehr zu beurteilen ist? Heute (IV-Finanzierung) wurde dadurch beinahe ein Volksentscheid umgestossen. Eine Urnerstimme wiegt unter Umständen 38 Mal so schwer wie eine Zürcherstimme. Zum “Glück” darf unser Bundesgericht die Verfassung nicht auslegen und unserem direktdemokratischen Musterland bleibt so eine mögliche Blamage erspart. Ändern lässt sich daran sowieso nichts, weil jede Verfassungsänderung per Volksentscheid legitimiert werden muss und dies eben gegen den Willen der Urner nur schwer möglich ist.
Über den Sinn dieses Vetorechts, mit dem einige Alpentäler ein ganzes Land blockieren können, darf man sich allerdings durchaus streiten.
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