USA – Unbegrenzte Gelder für wirtschaftsnahe Lobbyisten

Ein äusserst umstrittener Gerichtsentscheid des höchsten US-Gerichtes hat das Potenzial, die Spielregeln der US-amerikanischen Politik stark zu verändern. Künftig dürfen Konzerne unbegrenzt Gelder in den Wahlkampf ihnen genehmer Kandidaten stecken oder die Wiederwahl unbequemer Politiker mit Anti-Werbung verhindern. Zur Begründung führen die konservativen, teilweise von Georg W. Bush eingesetzten Richter die Meinungsäusserungsfreiheit an. Dies gemäss der Denktradition, wonach alle Interessen ungehindert im freien Wettbewerb miteinander konkurrieren sollen. Präsident Obama und führende Demokraten kritisieren den Entscheid als einen grossen Fehler. Die Meinungsäusserungsfreiheit sei für Menschen und nicht für Konzerne gedacht.

Georg W. Bush’s Regierungszeit hat unerwartete und üble Nachwirkungen. Die ihm nahestehenden ultrakonservativen Richter lassen sich vom freien Wettbewerbsgedanken täuschen und verschaffen den finanzkräftigen Wirtschaftslobbys einen immensen ungerechtfertigten Vorteil über Interessengruppen mit kleinem Budget. Freier Wettbewerb gesellschaftlicher Ideen ist eine gute Idee, funktioniert aber nicht, wenn eine Gruppe über beinahe unbegrenzte Mittel und die andere nur über bescheidene finanzielle Ressourcen verfügt. Es ist bekannt, dass sich Stimmen oder öffentliche Meinungen kaufen lassen, wenn man sie nur genügend oft wiederholen kann. Damit nicht genug, zukünftig ist damit zu rechnen, dass die Banken systematisch Politiker bedrängen, die die Ursachen der Finanzkrise aufzudecken versuchen. Auch Krankenversicherer (gegen die dringend notwendige Reform) und Energiekonzerne (gegen Klimaschutz, für Ölbohrungen in Naturreservaten, Umweltvorschriften) werden die ihnen gebotenen Möglichkeiten dankend nützen. Neu können sie ganz direkten Einfluss auf die Parlamentarier nehmen: ”Entweder sie überlegen sich ihre Haltung noch einmal, oder wir investieren bei der nächsten Wahl 50 Millionen in ihren Gegenkandidaten”. In all diesen Fällen verfügen die Gegenspieler nicht annähernd über gleiche Mittel und von einem fairen Wettstreit – entsprechend dem Idealweltbild der konservativen Richter – kann keine Rede sein.

Mit der gleichen Logik und den gleichen problematischen Argumenten wird übrigens auch in der Schweiz eine transparente Parteien- und Kampagnenfinanzierung von bürgerlichen Parteien abgelehnt. Obwohl, oder vielleicht eher weil auch hierzulande viele legitime gesellschaftliche Interessen über keine nennenswerten Finanzierungsquellen verfügen und sich deshalb kaum bemerkbar machen können. Diesen grossen finanziellen Vorteil will man nicht aus der Hand geben. Ausserdem wäre da noch der potentielle Image-Schaden für eine  sogenannte Volkspartei, wenn sie die massive finanzielle Unterstützung durch einen milliardenschweren Mäzen offenlegen müsste.

Quelle: Zeit

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